Rechtsanwaltsfachangestellte: gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende erhöht
Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wurde für die Zeit vom 1.1. bis zum 31.12.2024 fortgeschrieben. Nach der Ende Oktober veröffentlichten Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2024) beträgt die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 II 1 BBiG für im Jahr 2024 begonnene Ausbildungsverhältnisse 649 Euro im ersten Lehrjahr, 766 Euro im zweiten Lehrjahr, 876 Euro im dritten und 909 Euro im vierten Lehrjahr.