Änderungen der BORA treten zum 1.10.2022 in Kraft
In ihrer 3. Sitzung Ende April hat die Satzungsversammlung Änderungen der BORA beschlossen, unter anderem mit Blick auf Sammelanderkonten und auf die neue Pflicht, Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen. Die Änderungen treten zum 1.10.2022 in Kraft.