Fremdbesitzverbot an Anwaltskanzleien: BRAK spricht sich mit Nachdruck gegen Lockerung aus
Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sieht eine Überprüfung des sog. Fremdbesitzverbots im anwaltlichen Berufsrecht vor. Dieses untersagt es der (Patent-)Anwaltschaft derzeit, reine Kapitalinvestoren in ihre Kanzleien zu holen. Auf diese Weise soll die anwaltliche Berufsausübung vor Einflussnahme von Investoren auf die Mandatsführung und -auswahl unter Rentabilitätsgesichtspunkten geschützt werden. Das Bundesministerium der Justiz arbeitet derzeit an der Überprüfung der entsprechenden Regelungen u.a. in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).