Zum Jahresbeginn 2025 ist das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts  in Kraft getreten. Damit sollen die Anforderungen an die Postzustellung an moderne Kommunikationsgewohnheiten angepasst werden.  Eine zentrale Neuerung betrifft die Laufzeiten von Standardbriefen. Seit dem 1.1.2025 werden Briefe in der Regel innerhalb von drei bis vier Werktagen zugestellt. Bislang galt eine Zustellfrist von ein bis zwei Werktagen. Die Post verpflichtet sich, 95 % aller Briefe innerhalb von drei Tagen und 99 % innerhalb von vier Tagen zuzustellen. Diese Verlängerung soll nicht nur Betriebsabläufe effizienter gestalten, sondern auch Kosten und Umweltbelastungen reduzieren – etwa durch den Verzicht auf Luftposttransporte innerhalb Deutschlands.

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs soll primär Entlastungen für Familien mit Kindern und Anpassungen bei der Einkommensteuer bringen. Der Gesetzentwurf enthielt jedoch auch eine neue Mitteilungspflicht für sog. innerstaatliche Steuergestaltungen, die von rechtlichen und steuerlichen Beraterinnen und Beratern zu erfüllen sein sollte.

Für Anwendungen auf Basis künstlicher Intelligenz gibt es auch in Anwaltskanzleien vielfältige Einsatzmöglichkeiten. KI-Tools gibt es beispielsweise für Datenanalyse, Dokumentenmanagement, Recherchen oder Übersetzungen; inzwischen existieren auch einige spezifisch juristisch trainierte KI-Tools. Aufgrund ihrer Funktionsweise bergen diese Tools jedoch eine Reihe von Risiken. Unter anderem können sie falsche Informationen (sog. Halluzinationen) oder aufgrund von lückenhaftem oder einseitigem Trainingsmaterial verzerrte Ergebnisse generieren. Dies kann ohne hinreichende anwaltliche Kontrolle zu haftungsrechtlichen Problemen führen.

Für die seit Langem anstehende Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsvergütung liegt seit dem Sommer ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor; da sich das bisherige Bundeskabinett nicht einigen konnte, waren seitdem jedoch keine Fortschritte zu verzeichnen. Nach dem Bruch der Regierungskoalition Anfang November schien das Vorhaben weiterhin festzustecken.

Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wurde für die Zeit vom 1.1. bis zum 31.12.2025 fortgeschrieben. Nach der Mitte Oktober veröffentlichten Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2025) beträgt die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 II 1 BBiG für im Jahr 2025 begonnene Ausbildungsverhältnisse 682 Euro im ersten Lehrjahr, 805 Euro im zweiten Lehrjahr, 921 Euro im dritten und 955 Euro im vierten Lehrjahr.

Für Testamentsvollstreckungen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Höhe einer angemessenen Vergütung. Bereits seit 1925 gibt daher der Deutsche Notarverein e.V., in dem nach eigenen Angaben etwa 90 % der Notarinnen und Notare in Deutschland organisiert sind, Empfehlungen zur Vergütung von Testamentsvollstreckungen heraus. Diese nunmehr als „Neue Rheinische Tabelle“ bezeichnete Handreichung enthält Hinweise zu den Bemessungsgrundlagen der Vergütung, den Vergütungssätzen sowie zu spezifischen Zu- und Abschlägen für besondere Fälle. Sie richtet sich neben Notarinnen und Notaren an alle, die professionell Testamentsvollstreckungen betreiben – also auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – und wird auch von Gerichten als bei der Bemessung der Testamentsvollstreckervergütung in Streitfällen herangezogen.

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