Der Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit liegt nunmehr in 5. Auflage vor. Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte hat den zuletzt 2012 angepassten Streitwertkatalog mit der Neuauflage erstmals in einen allgemeinen und einen besonderen Teil gegliedert. Im Allgemeinen Teil finden sich u.a. allgemeine Grundlagen der Streitwertfestsetzung, prozessuale Besonderheiten im Klage- und Rechtsmittelverfahren sowie Rechtsmittel gegen die Streitwertfestsetzung. Der besondere Teil greift die Struktur der einzelnen Bücher des SGB und damit das materielle Recht auf.

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat mit Pressemitteilung vom 8.8.2017 die aktuellen Zahlen zu den bis zum 30. Juni 2017 geschlossenen Ausbildungsverträgen bei den Freien Berufen veröffentlicht.

Für das Ausbildungsjahr 2017/2018 zeichnet sich bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen eine positive Tendenz ab. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (23.787 Verträge) wurden wischen dem 1.10..2016 und dem 30.6.2017 mehr Ausbildungsverträge (24.255) neu abgeschlossen. Dies bedeutet einen Zuwachs von fast zwei Prozent.

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Das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/680 ist am 5.7.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz tritt in weiten Teilen am 25.5.2018 in Kraft; gleichzeitig tritt dann das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) außer Kraft und wird durch eine Neufassung abgelöst.

Die elektronische Akte in der Justiz kommt. Zunächst hatte ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9416) sich lediglich mit der Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren befasst; es sollte eine Grundlage dafür geschaffen werden, dass Akten in der Strafjustiz elektronisch geführt werden und Akteneinsicht elektronisch zu gewähren ist. Zugleich enthielt der Gesetzentwurf Regelungen über den elektronischen Rechtsverkehr in Strafsachen, die bis auf kleinste Details denen in den anderen Verfahrensordnungen entsprechen: Auch in Strafsachen sollte daher das beA als „sicherer Übermittlungsweg“ zum Einsatz kommen können, und die Gerichte sollten verpflichtet werden, ab (grundsätzlich) 2018 den elektronischen Rechtsverkehr zu eröffnen.

Die Rechtsanwaltskammern üben nunmehr nach § 51 GwG eine anlassunabhängige Geldwäscheaufsicht über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. Dies ist die für die Anwaltschaft wichtigste Änderung, die mit dem am 26.6.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (BGBl. 2017 I 1822) einhergeht. Bislang übten die Kammern die Geldwäscheaufsicht auf Beschwerden hin oder bei Kenntnis von entsprechenden Anhaltspunkten aus.

Aktuelles: Sicherheitszertifikat auf der Seite der BNotK erneuert

beA-Karten können Sie über die Internetseite der Bundesnotarkammer (BNotK) konfigurieren, und zwar mit der Signaturanwendungskomponente (SAK). Unter anderem können Sie dort Ihre PIN ändern und ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat nachladen.

Die BNotK weist aktuell darauf hin, dass routinemäßig das Sicherheitszertifikat auf ihrer Website erneuert wurde. Sollte es deswegen zu Problemen beim Aufruf der SAK kommen, dann muss folgender Programmordner gelöscht werden: <Laufwerk>:Users<Benutzername>.secureframework bzw. <Laufwerk>:Benutzer<Benutzername>.secureframework.


Ab dem 1.1.2018 gilt die passive Nutzungspflicht für das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach). Spätestens dann sollte man also mit beA-Karte und Kartenleser ausgerüstet sein und sich erstregistriert haben.

Die BNotK weist darauf hin, dass sie für beA-Karten, die nach dem 30.9.2017 bei ihr (unter https://bea.bnotk.de/) bestellt werden, nicht sicherstellen kann, dass diese rechtzeitig vor dem 1.1.2018 ausgeliefert werden.

Ein kleines Jubiläum steht in diesem Jahr für den Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis an: Bereits zum fünften Mal richtet das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Universität Hannover gemeinsam mit Soldan Stiftung, BRAK, DAV und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag den Wettbewerb für Jurastudierende aus, der vom 11.-14.10.2017 in Hannover stattfindet. Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr (s. Nachrichten aus Berlin 20/2016) werden dieses Jahr bis zu 40 Teams erwartet. Daher soll der Wettbewerb um weitere Finalrunden erweitert werden.

Zur Durchführung des Wettbewerbs werden noch immer Volljuristinnen und Volljuristen gesucht, die als Richter die mündlichen Verhandlungen leiten oder als Juroren die Leistungen in den mündlichen Verhandlungen bewerten. Interessierte melden sich bitte bei Rechtsanwältin Kristina Trierweiler, LL.M. (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Weiterführende Links:

Der Bundestag hat nach zweiter und dritter Lesung am 29.6.2017 ein Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen verabschiedet, mit dem eine Änderung der BRAO sowie des § 203 StGB einhergeht. Die für Rechtsanwälte satzungsrechtlich bereits bestehende Pflicht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verschwiegenheit zu verpflichten, wurde in das Gesetz übernommen. In die BRAO wurden Befugnisnormen eingefügt, die Voraussetzungen und Grenzen festlegen, unter denen Dienstleistern der Zugang zu fremden Geheimnissen eröffnet werden darf. Innerhalb der Befugnisnormen der BRAO wird eine Offenbarung von Geheimnissen dann nicht als Verstoß gegen die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht gewertet und begründet kein strafbewehrtes Offenbaren im Sinne von § 203 StGB.

Weiterführende Links:

Presseerklärung der BRAK Nr. 10 v. 30.6.2017

Tipps und Tricks: Friert Ihre beA Client Security?

 

Wie jede umfangreichere Software wird auch das beA ständig weiterentwickelt. Bei dieser Gelegenheit werden auch kleinere Fehler beseitigt, die sich im Betrieb gezeigt haben. Kürzlich kam es etwa bei bestimmten PCs mit Touchscreen zu einem „Einfrieren“ des Anwendungsfensters. Schuld war die beA Client Security, die umgehend überarbeitet und in einer neuen Version bereitgestellt wurde.

Zunächst einmal geht ein Dankeschön an unsere aufmerksamen Nutzer, die der beA-Hotline Auffälligkeiten bei der Nutzung des beA mitteilen und bei einer etwaigen Nachbesserung mitwirken, indem sie beispielsweise ihre konkrete Systemumgebung beschreiben.

Friert bei Ihnen manchmal die beA-Anwendung ein? Dann müssen Sie ganz einfach die beA Client Security neu installieren - denn die "geheilte" Version muss ja irgendwie auf Ihren Rechner. Was zu tun ist, zeigen wir Ihnen am Beispiel eines Windows 10-Rechners.

Und so geht’s:

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