Übersicht ist (nicht nur) für die Arbeit mit beA wichtig. Das neue Release der beA-Webanwendung macht es Ihnen noch leichter: mit einer neuen Funktion, die Nachrichten farbig markiert anzeigen kann. Dazu braucht man keinen digitalen Leuchtstift, mit dem die Nachrichten manuell markiert werden – beA erledigt die Hervorhebungen automatisch. Wir erläutern Ihnen hier erst einmal die Grundfunktion, verschiedene Varianten folgen in den nächsten Ausgaben des beA-Newsletters.
Und so richten Sie automatisierte Hervorhebungen ein:
1. Klicken Sie in das Postfach (1) und in den Ordner (2), in dem die Hervorhebungen automatisch gesetzt werden sollen. Wählen Sie „Sonstige Funktionen“ (3) und „Hervorhebung von Nachrichten“ (4).
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Die jüngst installierte neue Version der beA-Webanwendung bietet eine völlig neue Funktion, nämlich das – auch automatisierte – Erstellen von Berichten und statistischen Auswertungen. Damit kann man sich schnell einen Überblick über die Entwicklung der Postfächer verschaffen, z.B. über ihre Größe.
Für sein eigenes Postfach kann der Postfachbesitzer diese Funktion immer verwenden. Andere benötigen das Recht „Berichte erstellen und verwalten“. Mit entsprechenden Berechtigungen können Auswertungen auch über mehrere Postfächer erstellt werden. Eine ausführliche Anleitung für dieses leistungsfähigen Tools erhalten Sie - wie immer in - der beA-Online-Hilfe (Wie man die Online-Hilfe bedient? Siehe beA-Newsletter 2/2016). Wir geben Ihnen zuerst einmal einen kurzen Einstieg ins „Berichtswesen“ im beA. In den nächsten Ausgaben wird das Ganze vertieft.
Und so legen Sie einen Auftrag für einen automatischen Bericht an:
1. Wählen Sie den neuen Reiter „Berichte“ (1) aus. Klappen Sie das Dropdown-Menü „Berichtsvorlage“ auf (2) und wählen Sie „Erstellen“ (3) aus.
RVG VV Nr. 4102 Nr. 4
Vernehmungsterminsgebühr im Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
AG Darmstadt, Beschluss vom 01.09.2016 - 218 Ds-1470 Js 37783/14
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 106
Für den Anfall der Terminsgebühr Nr. 4102 Nr. 4 VV RVG reichen telefonische Besprechungen und E-Mail-Verkehr nicht aus.
Leitsatz des Verfassers des RVGReports
GVG § 198; RVG § 11
Entschädigung wegen der Dauer des Vergütungsfestsetzungsverfahrens eines Anwalts
OLG Zweibrücken, Urteil vom 26.01.2017- 6 SchH 1/16 EntV
Fundstelle: NJW 2017, S. 1328 ff.
1.    Unangemessen ist eine Verfahrensdauer, wenn eine insbesondere an den Merkmalen des § 198 I 2 GVG ausgerichtete und den Gestaltungsspielraum der Gerichte bei der Verfahrensführung beachtende Gewichtung und Abwägung aller bedeutsamen Umstände des Einzelfalls ergibt, dass die Verpflichtung des Staates, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen, verletzt ist.
2.    Bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung ist die Bedeutung des Rechtsstreits für den Betroffenen zu beachten. Bei einem Vergütungsfestsetzungsverfahres nmit geringem Streitwert ist außerdem eine Abweichung von dem in § 198 Abs. 2 S. 3 GVG niedergelegten Grundsatz nach unten in Betracht zu ziehen.
Leitsatz der Redaktion der NJW
ZPO §91 Abs. 2 Satz 1; RVG VV Nr. 3200
Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr nach Berufungserwiderung in Unkenntnis der Rechtsmittelrücknahme
OLG Celle, Beschluss vom 11.1.2017 - 2 W 1/17
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 109 ff.
Reicht der Berufungsbeklagte in unverschuldeter Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Rechtsmittelrücknahme eine Berufungserwiderung ein, steht ihm gegen den Berufungsführer ein Anspruch auf Erstattung der vollen Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 W RVG zu.
Leitsatz des Gerichts
RVG §§15 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1
Nach Rücknahme eingereichtes weiteres Scheidungsverfahren
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.12.2016 - 6 WF 248/16
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 133 f.
Ein Scheidungsverfahren, das sich durch Rücknahme des Scheidungsantrags erledigt, und ein später eingelegter neuer Scheidungsantrag, dem ein anderer Vortrag zugrunde liegt (späterer Trennungszeitpunkt), sind in der Regel gebührenrechtlich nicht dieselbe Angelegenheit.
Leitsatz des Gerichts
ZPO §91 Abs. 2 Satz 1; RVG VV Nrn. 3100, 3101 Nr. 1
Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr bei Antragserwiderung in Unkenntnis der Antragsrücknahme
OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.12.2016 - 8 W 425/16
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 145 ff.
Nimmt eine mit einer Klage (hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) oder einem Rechtsmittel überzogene Partei anwaltliche Hilfe in Anspruch, sind die hierdurch angefallenen Kosten auch dann erstattungsfähig, wenn der Kläger/Antragsteller/Rechtsmittelführer seine Anträge zwischenzeitlich zurückgenommen hat und der Gegner oder sein Vertreter hiervon unverschuldet keine Kenntnis hatte (Anschluss an OLG München RVGreport 2016, 425; gegen BGH RVGreport 2016, 186).
Leitsatz des Gerichts
RVG VV Nrn. 2503, 3100; RVG §§49, 55 RVG
Anrechnung der Geschäftsgebühr des Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalts
OLG Dresden, Beschluss vom 30.11.2016 - 20 WF 1122/16
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 102 ff.
Die Geschäftsgebühr, die ein Rechtsanwalt für seine vorgerichtliche Tätigkeit im Wege der Beratungshilfe erhalten hat, ist zur Hälfte auf die Vergütung des Rechtsanwalts aus einem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach § 49 RVG (und nicht zunächst auf die Differenz zwischen dieser Vergütung und der Wahlanwaltsgebühr) anzurechnen.
Leitsatz des Gerichts
ZPO § 9; GKG §§ 40, 42, 48
Übergang von der Feststellungsklage zur Leistungsklage bei wiederkehrenden Leistungen
OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.2016 - 1-20 U 216/15
Fundstelle: AGS 2017, S. 122 ff.
1.    Bei einer Klage auf wiederkehrende Leistung führen die nach Klageerhebung fällig gewordenen Beträge nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts.
2.    Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch auf wiederkehrende Leistungen nicht von vornherein im Wege der Leistungsklage, sondern zunächst über eine Feststellungsklage geltend gemacht und die Klage im Laufe des Rechtsstreits auf einen Leistungsantrag umgestellt wird, der die fälligen Renten für die Vergangenheit beziffert.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
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