RVG § 59 Abs. 1; FamGKG § 57 Abs. 2; FamFG §76 Abs. 1; ZPO §122 Abs. 1 Nr. 1b

Geltendmachung des Forderungsübergangs auch gegen den bedürftigen Verfahrensgegner

OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2016 - 6 WF 190/16

Fundstelle: RVGreport 2017 S. 136 f.

 

 

Die Staatskasse kann die auf sie gem. § 59 Abs. 1 RVG übergegangenen Ansprüche auf Erstattung der Anwaltsvergütung gegen den erstattungspflichtigen Verfahrensgegner auch dann geltend machen, wenn diesem ebenfalls Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG § 25 Abs. 1 Nr. 1

Gegenstandswert einer wertlosen Forderung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2016- 7 W 45/16

Fundstelle: AGS 2017, S. 84 f.

 

 

Besteht die gepfändete Forderung nicht, dann ist sie als wertlos zu betrachten und gebührenrechtlich nur mit dem Mindestwert von500,00 EUR anzusetzen (Anschluss an OLG Köln RPfleger 2001, 149; entgegen OLG Karlsruhe NJW-RR 2011, 501 [= AGS 2010, 539] und OLG Naumburg NJW-RR 2014, 1151 [= AGS 2014, 516]).

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG VV Nr. 3500

Verfahrensgebühr für Entwurf einer Beschwerdeerwiderung

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.06.2016 - 12 Wx 32/16 (KfB)

Fundstelle: AGS 2017, S. 106 f.

 

 

Der Entwurf einer Beschwerdeerwiderung und deren Übersendung an die Mandantschaft löst bereits die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV aus.

 

Leitsatz der Schriftleitung AGS

 

VwGO §§ 80 Abs. 5, Abs. 7, 151, 165; RVG §§ 15 Abs. 2, 16 Nr. 5

Kostenerstattung bei unterschiedlichen Kostenentscheidungen im Anordnungs- und Abänderungs-, bzw. Aufhebungsverfahren

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom13.02.2017 - 11 B 769/15.A

Fundstelle: AGS 2017, S. 205 ff.

 

 

Nach Abänderung einer Entscheidung gem. § 80 Abs. 5 VwGO im Verfahren nach
§ 80 Abs. 7 VwGO kann jeder Beteiligte aus der für ihn günstigeren Kostenentscheidung die Rechtsanwaltsgebühren gegen den Verfahrensgegner festsetzen lassen. § 16 Nr. 5 RVG steht dem nicht entgegen.

 

Leitsatz der Schriftleitung AGS

 

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 u. S. 5

Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf einheitliche Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 28.02.2017 - I ZB 55/16

Fundstelle: AGS 2017, S. 170 ff.

 

 

1.     Fällt die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts mehrfach an und werden die vorgerichtlich geltend gemachten Ansprüche im Wege objektiver Klagehäufung in einem einzigen gerichtlichen Verfahren verfolgt, so dass die Verfahrensgebühr nur einmal anfällt, sind alle entstandenen Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.

 

2.     Dass dem Anwalt dadurch weniger als eine 0,55-Verfahrensgebühr verbleibt oder diese ganz untergeht, ist hinzunehmen.

 

3.     Die Anrechnung ist allerdings auf die Höhe der Verfahrensgebühr beschränkt, auf die angerechnet wird.

 

Leitsätze des Schriftleitung der AGS

 

RVG VV Abs. 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG; ZPO §31 Abs. 3 ZPO

Terminsgebühr auch ohne Antrag auf Versäumnisurteil

BGH, Beschluss vom 24.1.2017 - VI ZB 21/16

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 140 ff.

 

 

Die Gebühr nach Nr. 3105 Anm. Abs. 1 Nr. 2 W RVG entsteht auch dann, wenn die Entscheidung nach § 331 Abs. 3 ZPO ohne einen entsprechenden (Prozess-)Antrag des Klägers ergeht.

 

 

Leitsatz des Gerichts

 

ZPO §§3, 5, 9; GKG § 39

Streitwert bei Streit über Krankentagegeldversicherung

BGH, Beschluss vom 14.12.2016 - IV ZR 477/15

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 112 f.

 

 

1.     Bei einem Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers zur Zahlung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum ist der Streitwert regelmäßig ausgehend von der vom Versicherer geschuldeten Leistung unter Zugrundelegung einer halbjährigen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegeldes, ggf. abzüglich eines Feststellungsabschlags, zu ermitteln. Die Vorschrift des § 9 ZPO ist insoweit nicht anzuwenden.

 

2.     Trifft ein solches Leistungs- oder Feststellungsbegehren mit einem Antrag auf Feststellung eines fortbestehenden Vertragsverhältnisses zusammen, so ist letzterer für die Wertaddition nur in Höhe von 20 % des vereinbarten Krankentagegeldes für eine sechsmonatige Bezugsdauer zu berücksichtigen.

 

Leitsatz des Gerichts

 

BRAO § 113 Abs. 2

Abgrenzung zwischen beruflichem und außerberuflichem Verhalten

AnwG Frankfurt a. M., Beschluss vom 21.12.2016 – IV AG 55/16 – 4 EV 411/14

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 95

 

Die Voraussetzungen des § 113 Abs. 2 BRAO sind eng auszulegen, da Sinn und Zweck des anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht darin bestehen, den Anwalt zu einem privaten Wohlverhalten anzuhalten.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

ZPO § 104; BRAO §§ 45, 46, 47; RPflG § 11 Abs. 1; GKG § 3 Abs. 2

Einwand der Nichtigkeit des Anwaltsvertrags im Kostenfestsetzungsverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 19.01.2017 - 2 W 12/17

Fundstelle: NJW 2017 S. 1557 f.

Der auf den Verstoß gegen ein gesetzliches Vertretungsverbot gestützte Einwand der Nichtigkeit des zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsvertrags ist im Kostenfestsetzungsverfahren

zu prüfen.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

BRAO § 46 Abs. 3, Abs. 4

Zulassung eines Leiters Recht und Personal als Syndikus

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom  10.02.2017 – 1 AGH 20/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 255

Ergibt sich aus dem ursprünglichen Arbeitsvertrag eines Unternehmensjuristen eine Weisungsgebundenheit, kann das Weisungsrecht seines Arbeitgebers für die Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt durch eine nachträgliche Vertragsänderung - hier im Rahmen einer aktuellen Tätigkeitsbeschreibung - abbedungen werden.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

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