FamFG § 78; ZPO § 114 Abs. 2; BGB § 1684

Keine Mutwilligkeit, wenn Rechtswahrnehmung durch vorangegangene Straftat veranlasst

BGH, Beschluss vom 13.04.2016 - XII ZB 238/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 352 ff.

 

 

Allein der Umstand, dass der Antragsteller durch eine Straftat die Ursache für ein späteres gerichtliches Verfahren gesetzt hat, für dessen Durchführung er um Verfahrenskostenhilfe nachsucht, lässt seine Rechtsverfolgung nicht als mutwillig erscheinen.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BORA § 12

Verstoß gegen das Umgehungsverbot

AnwG Hamburg, Beschluss vom 29.03.2016 - III AnwG 10/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 639

 

 

Allein die Tatsache, dass der gegnerische Anwalt nicht per Telefax erreichbar ist, auf eine
E-Mail nicht geantwortet hat und auch sonst telefonisch nicht kontaktiert werden kann, vermag die Umgehung dieses Anwalts nicht zu rechtfertigen.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezaial

 

BRAO §§ 31 a Abs. 1, 177 Abs. 2 Nr. 7

beA - keine Ausnahme für ältere Berufsträger

AnwGH Celle, Urteil vom 21.07.2016 - AGH 12/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 607

Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist für jeden eingetragenen Anwalt einzurichten. Dass der Gesetzgeber keine Ausnahmeregelungen vorgesehen hat, ist nicht zu beanstanden.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

FAO § 15

Das interdisziplinäre Seminar

BGH, Urteil vom 18.07.2016 - AnwZ (Brfg) 46/13

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 671

Ein nicht allein Grundkenntnisse vermittelndes Seminar zum Thema Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik genügt den Anforderungen an eine Fortbildungsveranstaltung für den Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BRAO § 31 Abs. 3 Nr. 1 – 3

Eintragung des Geburtsnamens im Anwaltsverzeichnis

BGH, Urteil vom 18.07.2016 - AnwZ (Brfg) 43/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 606

Einer Anwältin steht nicht das Recht zu, dass in das Rechtsanwaltsverzeichnis statt ihres Familiennamens nur ihr Geburtsname aufgenommen wird.

 

Leitsatz der Schriftleitung der NJW-Spezial

 

 

 

BGH, Beschluss vom 06.07.2016 - AnwZ (Brfg) 4/16

Aufhebung eines Rügebescheids ohne Begründung

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 543

Wird eine Rüge aufgehoben, ist ein Anwalt auch dann rehabilitiert, wenn diese Aufhebung nicht näher begründet wird.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BRAO §§ 32 Abs. 1 S. 1, VwVfG § 43 Abs. 2

Folgen eines Verzichts auf den Fachanwaltstitel

BGH, Urteil vom 20.6.2016 - AnwZ (Brfg) 56/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 542

Verzichtet ein Anwalt auf die ihm verliehene Befugnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung, muss diese Befugnis nicht gesondert von der Kammer widerrufen werden.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BRAO § 49 b II 2, III 1

Verauslagung von Reparaturkosten durch Anwaltskanzlei

BGH, Urteil vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14

Fundstelle: NJW 2016, S. 3105 f.

Die Verauslagung von Reparatur-, Sachverständigen- sowie Abschleppkosten in Höhe der geschätzten Haftungsquote durch eine Anwaltskanzlei stellt einen Verstoß gegen § 49 b III 1 BRAO dar, indem dadurch Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen gewährt werden.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

Keine Fortbildung des Fachanwalts durch Fachbeitrag auf eigener Homepage

BRAO § 43 c IV; FAO § 15

BGH, Urteil vom 20.06.2016- AnwZ (Brfg) 10/15

Fundstelle: NJW 2016, S. 2666

 

Ein nur auf der eigenen Homepage veröffentlichter Fachbeitrag ist keine wissenschaftliche Publikation, mit der ein Fachanwalt seine Fortbildungspflicht erfüllen kann.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

BGB § 134; BRAO §§ 14 II Nr. 8, 43 a IV, 45 I Nr. 4, 59 c; HGB § 84

Nichtigkeit des Anwaltsvertrags bei Vertretung widerstreitender Interessen

BGH, Urteil vom 12.05.2016 – IX ZR 241/14

Fundstelle: NJW 2016, S. 2561 ff.

 

 

1.    Ein Anwaltsvertrag, mit dessen Abschluss der Rechtsanwalt gegen das Verbot verstößt, widerstreitende Interessen zu vertreten, ist nichtig.

 

2.    Ein Anwaltsvertrag verstößt nicht deshalb gegen das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, weil der Anwalt im Gebühreninteresse für den Mandanten nachteilige Maßnahmen treffen könnte.

 

 

Leitsatz des Gerichts

 

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