RVG VV Nrn. 2501, 2503

Vergütung des Anwalts bei vorbereitender Akteneinsichtnahme

OLG Bamberg, Beschluss vom 08.02.2016 - 4 W 120/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 143 f.

 

 

1.    Eine vorbereitende Akteneinsicht durch den Anwalt führt nicht zur Entstehung der Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV, wenn die Akteneinsicht ausschließlich zur Beratung dient und es zum Betreiben eines Geschäfts, also zu einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit, nicht kommt.

 

2.    Die Beratungsgebühr gem. Nr. 2501 VV deckt sämtliche mit der Beratung zusammenhängenden Tätigkeiten und damit auch eine vorbereitende Akteneinsicht ab (Anschluss an OLG Oldenburg, Beschl. v. 13.10.2014 - 12 W 220/14).

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

FamGKG §§ 49, 41, 33

Verfahrenswert in Gewaltschutzsachen bei Vertretung mehrerer Antragsteller

OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 04.01.2016 - 5 WF 299/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 189 f.

 

 

Vertritt ein Anwalt in einem Gewaltschutzverfahren mehrere Antragsteller (hier drei Personen), die eine einstweilige Anordnung begehren, liegen drei Verfahrensgegenstände vor, deren Werte nach § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG zu addieren sind.

 

Leitfaden der Schrifleitung der AGS

 

FamFG §§ 78, 113 Abs. 1 S. 2; ZPO § 121

Beiordnung nach Anwaltswechsel

OLG Hamm, Beschluss v. 20.10.2015 - 2 WF 146/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 137 ff.

 

 

1.    Ein triftiger Grund für den Wechsel des im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts ist dann glaubhaft gemacht, wenn der Beteiligte seinem bisherigen Verfahrensbevollmächtigten vorwirft, ihn zu wahrheitswidrigen Angaben im Rahmen einer gerichtlichen Anhörung gedrängt zu haben.

 

2.    Bei Vorliegen eines triftigen Grundes für einen Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts darf die Beiordnung des neuen Rechtsanwalts nicht mit der Beschränkung erfolgen, dass der Landeskasse durch die Beiordnung keine Mehrkosten entstehen dürfen.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

ZPO § 91 Abs. 1 S.  2

Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bei Verdacht auf Unfallmanipulation

OLG Bremen, Beschluss vom 08.09.2015 - 2 W 82/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 148 f.

 

1.    Kosten eines vor dem Rechtsstreit von einer Partei eingeholten Privatgutachtens sind ausnahmsweise zu erstatten, wenn ein solches Gutachten gerade mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben wurde (Prozessbezogenheit); dabei wird grundsätzlich ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Gutachten und Rechtsstreit zu verlangen sein.

 

2.    Dasselbe gilt grundsätzlich auch für Detektivkosten, die eine Partei veranlasst, um zeitnah und prozessbezogen einem Verdacht der Unfallmanipulation nachzugehen.

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG § 55; RVG VV Nrn. 4100, 4112, 4114; StPO § 140

Vergütungsanspruch bei Beiordnung des Pflichtverteidigers für einen Tag als Terminsvertreter

OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.07.2015 - 1 Ws 103/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 78 ff.

 

 

1.    Ist ein Pflichtverteidiger gehindert, an einem Terminstag einer mehrtägigen Hauptverhandlung teilzunehmen, ist für diesen Tag die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts als Terminsvertreter zulässig.

 

2.    Durch die Beiordnung des Terminsvertreters entsteht für diesen kein eigenständiges öffentlich-rechtliches Beiordnungsverhältnis. Stattdessen ist für den Pflichtverteidiger und den Terminsvertreter ein einheitliches Pflichtverteidigermandat abzurechnen.

 

3.    Dem Terminsvertreter stehen keine Gebühren zu, wenn diese bereits vom Pflichtverteidiger abgerechnet wurden.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

FamGKG § 43 Abs. 1 u. 2

Verfahrenswert einer Ehesache; Berücksichtigung auch von Schonvermögen

OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2015 - II-13 WF 19/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 122 f.

 

 

1.    Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes für die Ehesache sind sämtliche Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Verfahrenswert einzubeziehen, insbesondere auch das Vermögen der Ehegatten.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

2.    Auch Vermögenswerte, die zum Schonvermögen i. S. v. § 115 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 90 Abs. 2, Abs. 3 SGB XII gehören, sind zu berücksichtigen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

3.    Vermögen ist nach Abzug eines Freibetrags von 30.000,00 EUR je Ehegatten mit 5 % zu bewerten.

Leitsatz des Verfassers des RVG-Reports

 

ZPO §§ 114 Abs. 1 S. 1, 115 Abs. 3 S. 1; SGG§ 73 a Abs. 1 S. 1

Anspruch auf Rechtsschutz gegen Sozialverband ist einzusetzendes Vermögen

BSG, Beschluss vom 07.01.2016 - B 13 R 260/13 B

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 197 f.

 

 

1.    Der mit der Mitgliedschaft in einem zur Prozessvertretung befugten Sozialverband - hier Sozialverband VdK Deutschland e.V. - verbundene Anspruch auf Rechtsschutz in sozialrechtlichen Angelegenheiten stellt ein vermögenswertes Recht i. S. v. §§ 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO dar, das die bedürftige Partei vorrangig einzusetzen hat.

 

2.    Dies gilt, solange der Sozialverband im Einzelfall die Gewährung von Rechtsschutz nicht abgelehnt hat oder es als sicher erscheint, dass dies geschehen wird. Allein der Umstand, dass der Sozialverband vor Ablauf der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die Weitervertretung in der Sache niedergelegt hat, rechtfertigt für sich genommen eine solche Annahme nicht.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

ZPO § 91 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1; ArbGG §§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 und Nr. 5, 12 a

Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten in arbeitsgerichtliehen Berufungsverfahren

BAG, Beschluss vom 18.11.2015 - 10 AZB 43/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 109 ff.

 

 

Der obsiegenden Partei sind im Berufungsverfahren die Anwaltskosten auch dann zu ersetzen, wenn eine Vereinigung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern i. S. v. §§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5 ArbGG bereit gewesen wäre, die Vertretung unentgeltlich zu übernehmen.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

 

§§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 RVG; §45 Abs. 1 S. 3 GKG

Vertretung des Klägers und des Drittwiderbeklagten im Anlageprozess eine gebührenrechtliche Angelegenheit

BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - III ZB 61/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 94 f.

 

 

Vertritt der Prozessbevollmächtigte einen Zessionar, der aus abgetretenem Recht Schadensersatz wegen einer Beteiligung von einem Anlageberater begehrt, und in demselben Rechtsstreit auch den Zedenten, der vom Anlageberater im Wege der Drittwiderklage auf Feststellung in Anspruch genommen wird, dass ihm im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung keine Ansprüche zustehen, handelt es sich um dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG §§ 3 a Abs. 1 S. 4, 34 Abs. 1 S. 1

Deutliches Absetzen anderweitiger Vereinbarungen

BGH, Urteil vom 03.12.2015 - IX ZR 40/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 56 ff.

 

 

1.    Eine formfreie Gebührenvereinbarung für eine außergerichtliche Beratung liegt nur vor, wenn sich den Abreden der Parteien entnehmen lässt, dass oder in welchem Umfang die vereinbarte Vergütung ausschließlich Leistungen nach § 34 RVG umfasst.

 

2.    Eine Vergütungsvereinbarung ist von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung abgesetzt, wenn der Vertrag die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichneten Abschnitt oder Paragraphen regelt. Deutlich ist dieses Absetzen, wenn die Vergütungsvereinbarung optisch eindeutig von den anderen im Vertragstext enthaltenen Bestimmungen - mit Ausnahme der Auftragserteilung - abgegrenzt ist.

 

Leitsatz der Schriftleitung des AGS

 

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