Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
Heft 02/2015 Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
– ein Bericht
von Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Krekeler, Dortmund
Mit dem Hinweis, die Korruption mache heute nicht mehr vor den Grenzen von Staaten halt, hat sich die Bundesregierung veranlasst gesehen, unter dem 23.01.2015 (BR-Drucks. 25/15) einen Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vorzulegen.
Durch dieses Gesetz soll das deutsche Strafrecht an die verbindlichen Vorgaben aus den einschlägigen Rechtsinstrumenten des Europarats und dem EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor vom 22.07.2003 angepasst und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 30.10.2013 Rechnung getragen werden.