ZPO §§ 114, 115; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; SGB XII § 90 Abs. 1, 2 Abs. Nr. 5, Abs. 3 S. 1

Eigener Pkw als einzusetzendes Vermögen

OLG Hamm, Beschl. v. 9.9.2013 - II-2 WF 145/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 81 ff.

 

1.

Ein im Eigentum des Antragstellers stehender Pkw ist bei Beurteilung eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe als einzusetzendes Vermögen i.S.d. § 115 Abs. 2 ZPO anzusehen, soweit nicht Anhaltspunkte für dessen Unverwertbarkeit nach § 90 Abs. 2 u. 3 SGB XII vorliegen oder eine Verwertung aus anderen Gründen unzumutbar ist.

2.

Die Veräußerung eines Pkw stellt dann eine Härte i.S.d. § 90 Abs. 3 SGB XII dar, wenn der Antragsteller aufgrund von Erkrankungen spezielle Mobilitätsbedürfnisse hat und daher nicht generell auf die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs verwiesen werden kann. Zur Beantwortung der Frage, bis zu welcher Ausstattung bzw. Wertgrenze die Haltung eines Kraftfahrzeugs anerkennungsfähig ist, ist der unbestimmte Begriff der Angemessenheit in § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II heranzuziehen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

§ 91 Abs. 1 ZPO

Erstattungsfähigkeit der 1,6 Verfahrensgebühr für eine Rechtsanwaltsgesellschaft im Fall einer vom Gegner zurückgenommenen Berufung ohne Begründung

BGH, Beschl. v. 19.9.2013 - IX ZB 160/11

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 114 f.

1.
Nach Zustellung der Berufungsschrift ist es für den Berufungsbeklagten regelmäßig notwendig, einen Prozessbevollmächtigten für die Vertretung im Berufungsverfahren zu bestellen. Die hierdurch anfallende 1,1 Verfahrensgebühr ist erstattungsfähig.
2.

Hingegen ist es nicht notwendig, vor dem Vorliegen einer Berufungsbegründung einen Berufungszurückweisungsantrag zu stellen.
3.
Für die Frage, ob eine Partei die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als erforderlich ansehen darf, kommt es nicht darauf an, ob sie rechtskundig ist oder über eine eigene Rechtsabteilung verfügt. Deshalb gelten die vorstehenden Grundsätze auch dann, wenn Berufungsbeklagte eine Rechtsanwaltsgesellschaft ist.

Leitsatz des Verfassers des RVG Reports

RVG §§ 45 ff., 55; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3

Keine Festsetzung der Umsatzsteuer für beigeordneten Prozesskostenhilfeanwalt bei Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei

OLG Celle, Beschl. v. 4.10.2013 - 2 W 217/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 80 f.

 

Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 45 ff. RVG kein Anspruch gegen die Landeskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer zu, sofern die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

FamGKG § 50; VersAusglG § 51

Wertfestsetzung in Abänderungsverfahren

OLG Hamm, Beschl. v. 16.10.2013 - II-2 WF 4/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 76

Für die Wertfestsetzung in Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist die erste Alternative des § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG mit einem Ansatz von 10 % für jedes Anrecht anwendbar und nicht die zweite Alternative mit einem Ansatz von 20 % je Anrecht.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG VV Nr. 3200; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1, 2. Hs.

Höhe der zu erstattenden Verfahrensgebühr bei Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels vor dessen Begründung

BGH, Beschl. v. 23.10.2013 - V ZB 143/12

Fundstelle: AGS 2014, S. 94 f.

 

Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV unabhängig davon erstattungsfähig, ob das Verfahren später durch Rücknahme, durch Sachentscheidung oder in sonstiger Weise beendet wird (Abweichung von BGH, Beschl. v. 3.7.2007, VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).

Leitsatz der Schriftleitung des AGS

§ 15 Abs. 2 Satz 2 RVG a.F.; Nr. 3200, 3201 VV RVG; § 91 Abs. 1 ZPO

Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren

OLG Hamm, Beschl. v. 29.10.2013 - 6 WF 237/13

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 111 f.

 

1.

Da der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts gem. § 15 Abs. 2 Satz 2 RVG für jeden Rechtszug gesondert entsteht, muss der Rechtsanwalt sich auch für jeden Rechtszug gesondert mandatieren lassen.

2.

Nur der für das Beschwerdeverfahren mandatierte und also im Beschwerdeverfahren zulässiger Weise tätig gewordene Rechtsanwalt kann Gebühren beanspruchen.

Leitsatz des Gerichts

RVG § 56

Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des beigeordneten Rechtsanwalts

OLG Celle, Beschl. v. 7.11.2013 - 2 W 235/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 142 ff.

Im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts ist die Geschäftsgebühr auf die entstandene Verfahrensgebühr nur dann anzurechnen, wenn sie tatsächlich bezahlt worden ist.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

§ 10 Abs. 3 Satz 1 ZPO

Prozesskostenhilfe bei Rechtsschutz durch die Gewerkschaft; Austritt aus der Gewerkschaft während des laufenden Prozesses

BAG, Beschl. v. 18.11.2013 - 10 AZB 38/13

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 123 f.


  1. Die Möglichkeit eines Arbeitnehmers, zur Durchführung eines Arbeitsgerichtsprozesses gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, stellt regelmäßig Vermögen i.S.v. § 115 ZPO dar und steht der Bewilligung von PKH entgegen.

  2. Dies gilt auch dann, wenn die Partei während eines laufenden Prozesses aus Gründen, die im Zusammenhang mit der Prozessführung stehen, aus der Gewerkschaft austritt und damit den Verlust der bisherigen Vertretung durch die Gewerkschaft bewusst in Kauf nimmt, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

    Leitsatz des Verfassers des RVGReports

AEUV Art. 57 III; BVerfGG § 22 I; EuRAG §§ 1 ff., 25 ff.

Tätigkeit als europäischer Rechtsanwalt in Deutschland

BVerfG, Beschluss vom 4.12.2013 - 2 BvE 6/13 Fundstelle NJW 2014, S. 619


  1. Gemäß § 25 I EuRAG darf ein europäischer Rechtsanwalt, worunter nach
    1 EuRAG in Verbindung mit der Anlage zu dieser Vorschrift auch der rumänische Avocat fällt, vorübergehend in Deutschland die Tätigkeit eines Rechtsanwalts nach den 25 ff. EuRAG ausüben, sofern er Dienstleistungen im Sinne des Art. 50 EG (jetzt Art. 57 AEUV) erbringt.


  2. Soweit es sich um eine stabile und kontinuierliche Berufstätigkeit handelt, die ein Rechtsanwalt in dem Aufnahmemitgliedstaat von einem festen Berufsdomizil aus ausübt, handelt es sich nicht mehr um eine vorübergehende Dienstleistung. Der Sachverhalt fällt vielmehr unter die Vorschriften des Niederlassungsrechts (EuGH, NJW 1996, 579 - Gebhard). Für die Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland sehen §§ 2 ff. EuRAG die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer vor. Eine Berufung auf § 25 ff. EuRAG ist in
    solchen Fällen ausgeschlossen.

Leitsatz der Redaktion der NJW

VVG §§ 127 I, 129; BRAO § 3 III

Schadenfreiheitsrabatt in der Rechtsschutzversicherung - Freie Anwaltswahl

BGH, Urteil vom 4.12.2013 - IV ZR 215/12

Fundstelle: NJW 2014, S. 630 ff.

Die durch §§ 127, 129 VVG, § 3 III BRAO gewährleistete freie Anwaltswahl steht finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung (hier: Schadenfreiheitssystem mit variabler Selbstbeteiligung) nicht entgegen, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer liegt und die Grenze unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird.

Leitsatz des Gerichts

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