HGB §§ 74, 75 d S. 2; BRAO § 43a II

Mandantenübernahmeklausel für angestellten Rechtsanwalt bei Arbeitgeberwechsel

BAG, Urteil vom 11.12.2013 - 10 AZR 286/13

Fundstelle: NJW 2014, S. 1198 ff.

1.
Eine Mandantenübernahmeklausel ohne Karenzentschädigung, die einen angestellten Rechtsanwalt verpflichtet, bei einer anschließenden unselbstständigen Tätigkeit für die Dauer von zwei Jahren einen bestimmten Honoraranteil an seinen früheren Arbeitgeber abzuführen, beschränkt den Arbeitnehmer im Sinne von § 74 I HGB in seiner beruflichen Tätigkeit. Sie ist als so genannte verdeckte Mandantenschutzklausel gemäß § 75 d S. 2 HGB unwirksam.

2.

Es bleibt offen, .ob Mandantenübernahmeklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vorformulierte Vertragsbedingungen einen Arbeitnehmer im Sinne von § 307 I 1 iVm II BGB deshalb unangemessen beachteiligen, weil sie entschädigungslos eine Honorarabführungspflicht vorsehen, obwohl mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich die Verpflichtung endet, dem Arbeitgeber keinen Wettbewerb zu machen. Ebenso bleibt offen, ob einer Auskunftserteilung auf Grund einer solchen Klausel die in § 43 a II BRAO normierte anwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit entgegensteht.

Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG

BRAO § 112 d I Nr. 2
Keine Passivlegitimation des Präsidenten einer Rechtsanwaltskammer

BGH, Beschluss vom 17.12.2013 – AnwZ (Brfg) 68/13

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 191

Auch wenn Organe der Rechtsanwaltskammern für diese gehandelt haben, sind Klagen unmittelbar gegen die Kammern selbst zu richten.

Leitsatz des Autors NJW-Spezial

BRAO § 45 II; BGB §§ 1897 IV, 1908 d III

Keine Bestellung als Betreuer bei Tätigkeitsverbot wegen Vorbefassung

BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - XII ZB 460/13

Fundstelle: NJW 2014, S. 935 f.

Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramts gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 II BRAO verstoßen würde, kann auch auf Wunsch des Betroffenen nicht zum Betreuer bestellt werden.

Leitsatz des Gerichts

GG Art. 12 I, 19 III; BRAO §§ 59 e II 1, 59 f 1, 2; PAO §§ 52 e II 1, 52 f II 1

Gleichzeitige Zulassung als Rechtsanwalts- und Patentanwaltsgesellschaft

BVerfG, Beschluss vom 14.1 .2014 -1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12

Fundstelle: NJW 2014, S. 613 ff.

  1. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zweck der gemeinsamen Berufsausübung von Rechts- und Patentanwälten verletzen Regelungen das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit sie zu Gunsten einer der beteiligten Berufsgruppen deren Anteils- und Stimmrechtsmehrheit (hier: § 59 e II 1 BRAO und II 1 PAO) sowie deren Leitungsmacht (hier: § 59 f I 1 BRAO und 52 f I 1 PAO) und Geschäftsführermehrheit (hier: § 59 f I 2 BRAO) vorschreiben und bei einer Missachtung eine Zulassung als Rechtsanwalts- oder Patentanwaltsgesellschaft ausschließen.
  2. Eine Vorgesellschaft kann den Schutz der Berufsfreiheit für sich jedenfalls insoweit in Anspruch nehmen, als ihre Funktion als notwendige Vorstufe für die erstrebte Kapitalgesellschaft dies erfordert.


Leitsatz des Gerichts

BORA § 14

Pflicht zur Rücksendung des Empfangsbekenntnisses

AnwG Köln, Beschluss vom 21.1.2014 - 10 EV 32/13

Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 127

Ein Anwalt ist gem. § 14 BORA verpflichtet, ein Empfangsbekenntnis, das ihm von einem Anwalt im Wege der Zustellung von Anwalt zu Anwalt zulässigerweise per Telefax übermittelt worden ist, unverzüglich zurückzusenden.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

Beschwerdewert in Kindergeldsachen

§§ 61 Abs. l, 231 Abs. 2 FamFG; § 64 Abs. 2 Satz 3 EStG

BGH, Beschl. v. 29.1.2014 - XII ZB 555/12

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 202 f.

 

Aus der Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung zum Bezugsberechtigten für das Kindergeld ergibt sich für den Antragsteller in der Regel kein über 600 € hinausgehender Wert des Beschwerdegegenstandes.

 

Leitsatz des Gerichts

§ 56 RVG

Gebot der kostensparenden Prozessführung

OLG Hamm, Beschl. v. 30.1.2014 - 6 WF 143/ 13

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 185 ff.

Leitet der einem Beteiligten beigeordnete Rechtsanwalt das Ehescheidungsverfahren getrennt von dem Sorgerechtsverfahren ein oder unterlässt er eine Hinwirkung auf eine Verbindung von Ehescheidungsverfahren und Sorgerechtsverfahren, so begründet dies in der Regel keinen Verstoß gegen das Gebot kostensparender Prozessführung, weil diese beiden Verfahren nicht in engem rechtlichen Zusammenhang stehen und außerdem das Sorgerechtsverfahren dem besonderen Vorrang- und Beschleunigungsgebot unterliegt.

Leitsatz des Gerichts

BRAO § 14 II Nr. 7

Vermögensverfall trotz Immobilienvermögens

BGH, Beschluss v. 6.2.2014 – AnwZ (Brfg) 83/13

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 255

 

Verfügt ein Anwalt über ein seine Verbindlichkeiten wertmäßigübersteigendes Immobilienvermögen, ist dies nicht stets geeignet, die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen, da es entscheidend auf die Liquidität entsprechender Mittel ankommt.

Leitsatz des Autors NJW-Spezial

FamFG § 275; BGB § 675

Honoraranspruch des Rechtsanwalts bei Beauftragung durch den Betreuten

OLG Koblenz, Urteil vom 13.2.2014 - 6 U 747/13

Fundstelle: NJW 2014, S. 1251 f.

Aus § 275 FamFG folgt, dass der Betroffene in Betreuungssachen einen Rechtsanwalt auch dann wirksam mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen kann (§ 675 BGB), wenn nach materiellem Recht der Anwaltsvertrag wegen Fehlens der Geschäftsfähigkeit oder Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht wirksam geschlossen werden könnte.

Leitsatz des Gerichts

§ 15 Abs. 2 RVG; Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG; Nr. 3104, 3202 VV RVG
Terminsgebühr bei Einbeziehung eines anderweitig anhängigen Anspruchs in einen gerichtlichen Vergleich

BAG, Beschl. v. 17.2.2014 - 10 AZB 81/13

Fundstelle: RVG Report 20,. S. 192 ff.

Wird in einem Rechtsstreit ein in einem anderen Verfahren anhängiger Anspruch mit verglichen, fällt allein hierdurch eine Terminsgebühr in dem anderen Verfahren nicht an.

Leitsatz des Verfassers des RVGReports

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