§§ 43 b BRAO, 4 Nr. 11 UWG

Unzulässiges Schreiben an Gesellschafter einer Fondsgesellschaft

OLG München, Urteil vom 12.1.2012 – 6 U 813/11 = BeckRS 2012, 02010 Fundstelle: NJW-Spezial 2012, S. 223

Ist einem Anwalt bekannt, dass sich potenzielle neue Mandanten Ansprüchen des Insolvenzverwalters einer Fondsgesellschaft ausgesetzt sehen, ist ein aktueller Bedarf an anwaltlicher Beratung ersichtlich und mithin ein Werben um diese Personen unzulässig.

1.    Die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.

2.    Die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten setzt nicht zusätzlich voraus, dass das Privatgutachten im Rahmen einer ex post Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat.Leitsatz des Gerichts

ZPO § 91 Abs. 1 S. 1

Erstattungsfähigkeit von Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens

BGH, Beschl. v. 20.12.2011 – VI ZB 17/11 Fundstelle: RVGreport 2012, S. 229 ff.

1.    Die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.

2.    Die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten setzt nicht zusätzlich voraus, dass das Privatgutachten im Rahmen einer ex post Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat.

Leitsatz des Gerichts

BRAO §§ 1, 2, 3; SGB VI § 43; Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen (SVR) § 18 Abs. 2

Berufsunfähigkeit eines Rechtsanwalts

OVG Münster, Urt. v. 14.12.2011 – 17 A 395/10 Fundstelle: NJW 2012, S. 1751 ff.

 

1.    Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht nicht, wenn ein Rechtsanwalt krankheitsbedingt zwar nur noch zu einer Teilzeitbeschäftigung fähig ist, hierdurch aber mehr als nur unwesentliche Einkünfte zu erzielen vermag.

2.    Einkünfte sind immer dann als wesentlich anzusehen, wenn sie der Höhe der für das jeweilige Mitglied errechneten Berufsunfähigkeitsrente entsprechen oder diese übersteigen.

Leitsatz der Redaktion NJW

GG Art. 12 Abs. 1; KWG § 44 c Abs. 1 S. 1; BRAO § 43 a Abs. 2; BORA § 2

Anwaltliche Verschwiegenheit gegenüber der BaFin

BVerwG, Urt. v. 13.12.2011 – 8 C 24/10 (VGH Kassel) Fundstelle: NJW 2012, S. 1241

  1. Das Recht und die Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit werden durch die Pflicht aus § 44 c Abs. 1 KWG zur Auskunftserteilung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeschränkt.
  2. Ein Auskunftsverlangen der Bundesanstalt gegenüber einem Rechtsanwalt ist mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar und deshalb ermessensfehlerhaft, wenn ein Vorgehen gegen dessen Mandanten möglich und erfolgversprechend ist.

Befindet sich bei der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens der Haftpflichtversicherer des Schädigers mit der Ersatzleistung in Verzug, sind Rechtsanwaltskosten, die der Geschädigte im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage seines Rechtsschutzversicherers verursacht hat, nur zu erstatten, soweit sie aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren. Leitsatz des Gerichts

§ 15 RVG; Nr. 2300 VV RVG; §§ 249, 280, 286 BGB

Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage

BGH, Urt. v. 13.12.2011 – VI ZR 274/10 Fundstelle: RVG-Report 2012, S. 154

Befindet sich bei der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens der Haftpflichtversicherer des Schädigers mit der Ersatzleistung in Verzug, sind Rechtsanwaltskosten, die der Geschädigte im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage seines Rechtsschutzversicherers verursacht hat, nur zu erstatten, soweit sie aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.

 

Leitsatz des Gerichts

Nr. 4142 VV RVG

Anfall der Verfahrensgebühr bei Einziehung im Rahmen einer Strafmaßberufung

OLG Hamm, Beschl. v. 13.12.2011 – III-3 Ws 338/11 Fundstelle: RVG-Report 2012, S. 152

Die Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen Nr. 4142 VV RVG entsteht in der Berufungsinstanz auch dann neben der Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV RVG, wenn die Berufung auf die Anordnung des Verfalls beschränkt worden ist.

 

Leitsatz des Verfassers

§ 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO

Unvereinbare Personalvermittlung gegen Provision

AnwGH Frankfurt a. M., Urteil vom 12.12.2011 – 1 AGH 7/11 = BeckRS 2012, 08446 Fundstelle: NJW-Spezial 2012, S. 286

Die Tätigkeit eines Personalberaters, der sich in diesem Zusammenhang auch mit der Akquise befasst, ist mit dem Anwaltsberuf nicht vereinbar.

 

Leitsatz des Gerichts

Unterkategorien

Seite 188 von 335