Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung ab jetzt nur noch digital
Wer als Anwältin oder Anwalt zugelassen ist, kann zugunsten der berufsständischen Versorgung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden. Anträge auf Befreiung sind seit dem 1.1.2023 nur noch digital möglich.