Die BRAK warnt vor der vermeintlichen Kanzlei „Alex und Partner“. Diese wirbt unter der URL kanzlei-alex.de und bietet nach der bereits aus anderen Fällen bekannten Masche zum Schein Insolvenzgüter zum Verkauf an. Dabei nutzt sie teilweise die Identität des tatsächlich existierenden und in München zugelassenen Kollegen Olaf Alex aus und verwendet einen gefälschten Beschluss des Amtsgerichts München.

In der dritten Sitzung ihrer 8. Legislaturperiode hat die Satzungsversammlung am 25.11.2024 Regelungen zum Ausscheiden einer Partnerin oder eines Partners aus einer Berufsausübungsgesellschaft beschlossen. Die bisherigen Regelungen in § 32 BORA waren nach Ansicht des federführenden Ausschusses 2 – Allgemeine Berufs- und Grundpflichten und Werbung – nicht mehr zeitgemäß und praxisgerecht. Zudem gibt es bislang keine Regelung für das Ausscheiden angestellter Anwältinnen und Anwälte, obwohl sich hier etwa in Bezug auf das Mitnehmen von Mandaten und Handakten dieselben Fragen stellen.

Die Cramer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hagen teilte uns mit, ebenfalls Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein.

Die Betrugsmasche ähnelt den bekannten Betrugsversuchen, indem im Namen der "Cramer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" E-Mails mit gefälschten Kauf-Angeboten zu Waren aus vermeintlichen Insolvenzen versendet werden. Interessenten, welche auf diese E-Mails eingehen, erhalten gefälschte Angebote und Vorkasse-Rechnungen der "Cramer Rechtsanwaltsgesellschaft".

Zur Vermeidung von Haftungsfällen bei der Adressierung des Finanzamts erscheint im beA seit Mitte Dezember 2024 eine Warnmeldung, dass die Regelung des 87a Abs.1 Satz 2 AO beachtet werden sollte. So werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf die Neuregelung der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden aufmerksam gemacht.

Ein weiterer Warnhinweis wurde auch auf der beA-Startseite geschaltet und Informationen per Newsletter versandt bzw. als Top-Thema ins Supportportal des beA-Anwendersupports aufgenommen.

BGB § 307 Abs. 1 Be, Cb, § 310 Abs. 3

Eine formularmäßig getroffene anwaltliche Zeithonorarabrede ist auch im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nicht allein deshalb unwirksam, weil der Rechtsanwalt weder dem Mandanten vor Vertragsschluss zur Abschätzung der Größenordnung der Gesamtvergütung geeignete Informa­tionen erteilt noch sich dazu verpflichtet hat, ihm während des laufenden Mandats in angemessenen Zeitabständen Zwischenrechnungen zu erteilen oder Aufstellungen zu übermitteln, welche die bis dahin aufgewandte Bearbei­tungszeit ausweisen.

Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz soll Quereinsteigerinnen und -einsteiger die Möglichkeit geben, ihre beruflichen Fähigkeiten festzustellen und zu bescheinigen. Es richtet sich an Berufstätige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die über 25 Jahre alt sind und bereits länger in dem jeweiligen Beruf gearbeitet haben. Die neue Regelung gilt bereits ab dem 1.1.2025.

Zwei wichtige Reformprojekte für den Zivilprozess wurden im Oktober abgeschlossen. Das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) wurde am 10.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der überwiegende Teil des Gesetzes tritt am 25.4.2025 in Kraft. Es sieht im Wesentlichen die Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch vor. Damit sollen vor allem im Bereich der Wirtschaftszivilsachen Verfahren ab einem Streitwert von 500.000 Euro in englischer Sprache an sog. Commercial Courts geführt werden können. Dies diene der Stärkung des Gerichtsstandorts Deutschland für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten.

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