VV RVG Nr. 1000; BRAGO § 23; ZPO § 269

Keine Einigungsgebühr bei Zustimmung zur Klagerücknahme

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.10.2008 – I-24 W 70/08
Fundstelle: AGS 2009, S. 20 f

Stimmt der Beklagte lediglich der Klagerücknahme zu, fällt eine Einigungsgebühr nicht an.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

VV RVG Nr. 1000; § ZPO 269

Einigungsgebühr bei Klagerücknahme

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.10.2008 – I-24 W 70/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 141 f.

Stimmt der Beklagte lediglich der Klagerücknahme zu, fällt die Einigungsgebühr nicht an.

 

Leitsatz des Gerichts

ZPO §§ 120 Abs. 4 S. 1, 115 Abs. 3; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9

Berücksichtigung einer Abfindung bei Bewilligung der PKH

LAG Berlin, Beschl. v. 01.10.2008 – 15 Ta 1984/08
Fundstelle: RVGreport 2009, S. 31 f.

Übersteigt eine gezahlte Abfindung das doppelte Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 SGB XII, so ist der übersteigende Anteil als Vermögen nach § 115 ZPO zu berücksichtigen.

 

Leitsatz des Gerichts

RVG VV Nr. 1000

Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs

OLG Naumburg, Beschl. v. 30.09.2008 – 3 WF 229/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 222 f.

Bei einem wechselseitigen Verzicht der Prozessparteien hinsichtlich des ansonsten noch gesondert durchzuführenden Versorgungsausgleichs liegt ein Vergleich i. S. v. Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV vor.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

1.  Die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist auch auf die verminderte Verfahrensgebühr anteilig anzurechnen.Leitsatz des Gerichts  2.    Eine Bindung des Gerichts an das Ergebnis eines von der Rechtsanwaltskammer eingeholten Gebührengutachtens sieht auch das RVG nicht vor.Leitsatz der Redaktion der NJW

VV RVG Vorb. 3 Abs. 4, VV RVG Nrn. 2300, 3101

Anrechnung der Geschäftsgebühr auf verminderte Verfahrensgebühr

BGH, Urt. v. 25.09.2008 – IX ZR 133/07 (LG Chemnitz) Fundstelle: NJW 2008, S. 3641 ff.

1.  Die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist auch auf die verminderte Verfahrensgebühr anteilig anzurechnen.

Leitsatz des Gerichts

 

2.    Eine Bindung des Gerichts an das Ergebnis eines von der Rechtsanwaltskammer eingeholten Gebührengutachtens sieht auch das RVG nicht vor.

Leitsatz der Redaktion der NJW

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