RVG VV Nr. 2400 a. F.
Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Anwaltskosten in Verkehrsunfallsachen
OLG Hamm, Urt. vom 19.06.2008 – 6 U 48/08
Fundstelle: AGS 2008 S. 518 ff.
1. Beauftragt nach einem Verkehrsunfall der Geschädigte einen Anwalt mit der außergerichtlichen Geltendmachung seiner Schadensersatzansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners, so kann er in einem späteren Gerichtsverfahren den Ersatz der vorprozessualen Rechtsanwaltskosten gem. Nr. 2400 VV (seit 30.06.2006: Nr. 2300 VV) beanspruchen, wenn nicht aufgrund konkreter Umstände bei der Mandatserteilung davon ausgegangen werden musste, dass der Versuch der außergerichtlichen Regulierung keine Erfolgsaussicht hat.
2. Im Verhältnis zum Schädiger ist der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung (einschließlich Feststellung) entspricht.
Leitsatz des Gerichts
ZPO §§ 103, 138; RVG VV 3104, 3202
Anfall und Festsetzbarkeit der Terminsgebühr für Besprechungen
BGH, Beschl. vom 11.06.2008 – XII ZB 11/06
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 348 f.
1. Die Terminsgebühr für Besprechungen kann auch dann anfallen, wenn in der konkreten Sache eine mündliche Verhandlung nicht (mehr) möglich ist, etwa nach Rücknahme der Berufung.
2. Eine durch außergerichtliche Verhandlungen entstandene Terminsgebühr kann im Kostenfestsetzungsverfahren in Ansatz gebracht werden, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des Gebührentatbestandes gem. § 138 Abs. 3 ZPO als unstreitig anzusehen sind.
Leitsatz des Gerichts
Leitsatz des Rezensenten des RVGReports
BRAO § 43 a Abs. 4; BORA § 3
Wahrnehmung widerstreitender Interessen durch Treuhandtätigkeit
AnwG Hamburg, Beschl. v. 10.06.2008 – II AnwG 21/07 = BeckRS 2008, 24192
Fundstelle: NJW-Spezial 2008, S. 766 f.
Lässt sich ein Anwalt unwiderruflich von seinem Mandanten und der Gegenpartei anweisen, auf sein Anderkonto einen Betrag zur Sicherung des Anspruchs der Gegenpartei zu verwahren, verstößt er gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen.
Leitsatz des Gerichts
BRAO § 49 b Abs. 1 BRAO; RVG § 4
Verbotene Gebührenunterschreitung
BGH, Beschl. vom 09.06.2008 – AnwSt (R) 5/05 = BeckRS 2008, 14241
Fundstelle: NJW-Spezial 2008, S. 6
Bezieht sich eine Pauschalvergütung auf eine unbestimmte Anzahl von Fällen, muss etwa durch Gebührenstaffelung gewährleistet sein, dass in allen Fällen ein angemessenes Verhältnis des Pauschalbetrags zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Anwalts gewahrt ist.
Leitsatz des Gerichts
VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3, Nr. 3104
Terminsgebühr bei Einbeziehung anderweitig anhängiger Ansprüche in einen Gesamtvergleich
Werden in einem Gerichtsverfahren Gespräche auch über die Einigung von in einem anderen Verfahren anhängigen Gegenständen geführt, so fällt eine Terminsgebühr gem. RVG VV 3104 nur in dem Verfahren an, in dem die Gespräche geführt werden, und nicht auch in dem Verfahren, dessen Gegenstand mit einbezogen werden soll.
Leitsatz des Gerichts
ZPO §§ 114, 119 Abs. 1 S. 1, 121 Abs. 1; VwGO § 166
Prozesskostenhilfe bei Zurückweisung
BVerwG, Beschl. vom 09.06.2008 – 5 B 2004/07
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 358
Die für die gesamte Instanz (hier: Berufungsinstanz) ausgesprochene Bewilligung von Prozesskostenhilfe wirkt bei einer Zurückverweisung der Sache durch das Rechtsmittelgericht an das Gericht des unteren Rechtszugs fort.
Leitsatz des Gerichts