ZPO a. F. § 115 Abs. 3 ZPO
Einsatz eine Kapitallebensversicherung
BAG, Beschl. v. 05.05.2006 – 3 AZB 62/04 Fundstelle: RVGreport 2006, S. 359
Der Rückkaufwert einer auf den Heiratsfall der Tochter des Bedürftigen abgeschlossenen Kapitallebensversicherung gehört zum Vermögen des Antragstellers, das im Rahmen der Prozesskostenhilfe nach § 115 Abs. 3 ZPO einzusetzen ist.4
AnwGH Celle, Beschl. v. 27.04.2006 – AGH 18/05 = NJW-RR 2006, Heft 13 Fundstelle: NJW-Spezial 2006, S. 286 f. Die Aufführung eines Diplom-Ökonomen auf einem anwaltlichen Briefbogen ist zumindest dann unzulässig, wenn nicht zusätzlich auf eine bestehende Kooperation i. S. des § 8 BORA hingewiesen wird.
Keine Festsetzung der Geschäftsgebühr für Mahnschreiben und Vertretung
BGH, Beschl. v. 27.04.2006, VII ZB 116/05 Fundstelle: RVGreport 2006, S. 274 f.Die auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG nicht anrechenbare Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 dieser Anlage für ein Mahnschreiben zählt nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO und kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO, § 11 Abs. 1 S. 1 RVG festgesetzt werden.
Keine Kostenfestsetzung bezüglich nicht anrechenbarer Geschäftsgebühr für Mahnschreiben
BGH, Beschl. v. 27.04.2006 – VII ZB 116/05 (LG Neubrandenburg) Fundstelle: NJW 2006, S. 2560 f. Die auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nach der Vorbemerkung 3 IV der Anlage 1 zu § 2 II RVG nicht anrechenbare Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 dieser Anlage für ein Mahnschreiben zählt nicht zu den Kosten des Rechtsstreits i. S. des § 91 I 1 ZPO und kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO, § 11 I 1 RVG festgesetzt werden.