RVG VV Nr. 4110

Längenzuschlag; Pauschgebühr

OLG Hamm, Beschl. v. 28.02.2006 – 2 (s) Sbd. IX 1 und 14/06 Fundstelle: AGS 2006, S. 282 ff. Bei der Feststellung der für die Gewährung einer so genannten Zuschlagsgebühr für den Pflichtverteidiger maßgeblichen Zeitdauer des Hauptverhandlungstermins sind (Hauptverhandlungs-)Pausen nicht zu berücksichtigen.

RVG § 46 I; BRAGO §§ 121, 126 I

Erstattung von Reisekosten eines Rechtsanwalts – BahnCard 100

OVG Münster, Beschl. v. 24.02.2006, 2 E 1123/06 Fundstelle: NJW 2006, S. 1897 f.

Aufwendungen eines Rechtsanwalts für eine BahnCard 100 sind bei Wahrnehmung eines Termins als Fahrtkosten für eine Geschäftsreise auch nicht anteilig erstattungsfähig.

Bei Beauftragung eines gemeinsamen Rechtsanwalts durch Streitgenossen kann der obsiegende Streitgenosse von dem unterlegenen Gegner nur in Höhe des seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteils, nicht entsprechend seinem Haftungsanteil nach § 6 II 1 BRAGO Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten verlangen (Bestätigung von BGH, NJW-RR 2003, 1217; NJW-RR 2003, 1507).

Bei Beauftragung eines gemeinsamen Rechtsanwalts durch Streitgenossen kann der obsiegende Streitgenosse von dem unterlegenen Gegner nur in Höhe des seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteils, nicht entsprechend seinem Haftungsanteil nach § 6 II 1 BRAGO Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten verlangen (Bestätigung von BGH, NJW-RR 2003, 1217; NJW-RR 2003, 1507).

ZPO §§ 91 I 1, 104; BRAGO § 6 II 1; BGB § 426 I 1

Höhe des Erstattungsanspruchs eines Streitgenossen

BGH, Beschl. v. 20.02.2006 – II ZB 3/05 (OLG Hamm) Fundstelle: NJW 2006, S. 3571 Bei Beauftragung eines gemeinsamen Rechtsanwalts durch Streitgenossen kann der obsiegende Streitgenosse von dem unterlegenen Gegner nur in Höhe des seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteils, nicht entsprechend seinem Haftungsanteil nach § 6 II 1 BRAGO Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten verlangen (Bestätigung von BGH, NJW-RR 2003, 1217; NJW-RR 2003, 1507).

RVG § 23; GKG § 42 Abs. 2

Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden

LAG Köln, Beschl. v. 20.02.2006 – 2 Ta 468/05 Fundstelle RVGreport 2006, S. 397 f. Der Streitwert im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren um die Weiterbeschäftigungspflicht eines Auszubildenden nach § 78 a BetrVG bestimmt sich nach zwei Bruttomonatsvergütungen.

RVG VV Nr. 4110

Zuschlagsgebühr; Berücksichtigung von Pausen

OLG Koblenz, Beschl. v. 16.02.2006 – 1 Ws 61/06 Fundstelle: AGS 2006, S. 285 f. Bei der Feststellung der für die Zuschlagsgebühr maßgeblichen Verhandlungsdauer werden Pausen i. d. R. nicht abgezogen.

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