VwGO § 55 d S. 1
Pflicht zur Nutzung des beA auch bei Tätigkeiten in eigener Angelegenheit
VG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.05.2022 - VG 12 L 25/22
Fundstelle: NJW-Spezial 2022, S. 414 f.

Wird ein Anwalt in einer eigenen Angelegenheit gerichtlich tätig, besteht für ihn jedenfalls dann die Pflicht zur elektronischen Einreichung von Schriftsätzen, wenn er explizit als Rechtsanwalt auftritt.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

StPO § 404 Abs. 5 S. 1 StPO; ZPO §§ 117, 119 Abs. 1 S. 1
PKH-Antrag ohne Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - 3 StR 55/22
Fundstelle: AGS 2022, S. 322

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe löst keine Verpflichtung des
(Revisions-)Gerichts aus, die - aktuellen - wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermitteln.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

FAO § 5 Abs. 1 Nr. 1
Fachanwaltstitel auch bei Online-Scheidungen möglich
AGH NRW, Urteil vom 29.04.2022 - 1 AGH 43/21
Fundstelle: NJW-Spezial 2022, S. 478

Eine persönliche Leistung eines Anwalts besteht in Fällen des formularmäßigen Massengeschäfts darin, zu erkennen und zu entscheiden, ob sich der vorgetragene Fall für eine formularmäßige Bearbeitung eignet, ob der Formulartext richtig verwendet worden ist oder ob in dem vorgelegten Fall aufgrund von Besonderheiten ein individueller Antrag formuliert werden muss.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

§ 100 VwGO
Kein Anspruch auf Übermittlung einer Papierakte in das beA
OVG Hamburg Beschluss vom 21.04.2022 - 2 So 29/22 = BeckRS 2022, 14248
Fundstelle: NJW-Spezial 2022, S. 543

Anwälte haben keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, dass ihnen ein Gericht deren in Papierform geführte Akte in eine elektronische Akte umwandelt und diese in das beA übersandt wird.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

BerHG § 8; RVG § 55
Notwendigkeit des Original-Berechtigungsscheins
OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.04.2022 - 12 W 25/22
Fundstelle: AGS 2022, S. 282 ff.

  1. Wird eine Beratungshilfevergütung elektronisch eingereicht, ist die Vorlage des Original-Berechtigungsscheines in Papierform nicht mehr notwendig.
  1. Es genügt, wenn bei der elektronischen Einreichung der Berechtigungsschein eingescannt, das Original aber vom Rechtsanwalt entwertet und dies anwaltlich versichert wird.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

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