Mitgliederkommunikation zum beA
Im kommenden BRAK-Magazin (Heft 6/2021) werden zwei Beiträge von Rechtsanwältin Julia von Seltmann mit Blick auf den Beginn der aktiven beA-Nutzungspflicht zum 1.1.2022 veröffentlicht:
Im kommenden BRAK-Magazin (Heft 6/2021) werden zwei Beiträge von Rechtsanwältin Julia von Seltmann mit Blick auf den Beginn der aktiven beA-Nutzungspflicht zum 1.1.2022 veröffentlicht:
Elektronisches Antragsverfahren bei vorübergehender Auslandstätigkeit ab dem 01.01.2022 verpflichtend
Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV e.V.) informiert darüber, dass das sogenannte „A1-Verfahren“ für Selbstständige ab dem 01.01.2022 digitalisiert wird.
Sie haben sicherlich der Presse entnommen, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik am 10.12.2021 eine kritische Schwachstelle in einer Softwarekomponente gemeldet hat, die zahlreiche Anwendungen betrifft. Unter anderem waren auch beA-Komponenten betroffen.
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP wurde Ende November vorgelegt. Neben Plänen zur Digitalisierung, zum Klimaschutz und für eine ganze Reihe weiterer Lebensbereiche enthält der Koalitionsvertrag auch zahlreiche rechtspolitische Vorhaben, die für die Anwaltschaft von Bedeutung sind.
VV RVG Nr. 5115
Mitwirkung im Bußgeldverfahren
AG Augsburg, Urteil vom 20.12.2021 - 21 C 2535/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 69 ff.
Auch die Mitteilung des Rechtsanwalts, dass sich sein Mandant „derzeit" auf seinen ausdrücklichen Rat hin nicht zu der Sache äußern wird, genügt als Mitwirkung i. S. d. Nr. 5115 VV.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat seinen Beitrag „ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte“ – Stand: Dezember 2021 – ergänzt.
Neu eingefügt wurden Beiträge unter D „Doppelte Haushaltsführung“ und H „Das häusliche Arbeitszimmer des Anwalts – Steuerliche Auswirkungen in Zeiten von Corona“.
Im BRAK-Magazin (Heft 5/2021) sind zwei Beiträge von Rechtsanwältin Julia von Seltmann von der BRAK veröffentlicht worden:
Am 26.11.2021 wurde die ab dem 01.01.2022 geltende Fassung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 (ERVB 2022) auf der Grundlage des § 5 ERVV im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bei der Bewerbung um eine Notarstelle kann die Tätigkeit als Insolvenzverwalter:in bei der sog. örtlichen Wartezeit nicht berücksichtigt werden. Dies hielt der Notarsenat des Bundesgerichtshofs in einer am 15.11.2021 verkündeten Entscheidung fest.
Die Bundestagswahl ist um und die BRAK setzt die Interessen der Anwaltschaft nun gegenüber einer neuen Regierung durch. Neue Chance, neues Glück.