Die Gerichtsvollziehergebühren werden linear um 10 % erhöht. Der Bundesrat billigt in seiner Sondersitzung am 17.9.2021 eine entsprechende Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes, die als Teil des Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom Bundestag beschlossen worden war. Die Änderung geht auf eine Initiative des Bundesrats aus dem Mai 2021 zurück.

Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 17.9.2021 das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten gebilligt und damit den Weg für die Einführung des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) freigemacht. Das eBO soll einen sicheren Übermittlungsweg im elektronischen Rechtsverkehr auch für Privatpersonen, Verbände, Unternehmen und sonstige Organisationen bieten. Es richtet sich insbesondere auch an Organisationen, die häufiger an

ZPO § 130 a V
Sorgfaltspflichten bei Versendung über beA
BGH, Beschluss vom 29.9.2021 - VII ZR
Fundstelle: NJW 2021, S. 3471

Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristge-gebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per beA erfordern die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht nach § 130 a V 2 ZPO erteilt wurde.

Leitsatz der Redaktion

 

 

OWiG § 107 Abs.; GKG KV Nr. 9003
Teilweise geschwärzte Akte und Aktenversendungspauschale
AG Leipzig, Beschluss vom 24.09.2021 - 220 OWi 2822/20
Fundstelle: AGS 2022, S 139 f.

Die Erhebung einer Aktenversendungspauschale ist nicht zulässig, wenn die Akten dem Betroffenen nur teilweise geschwärzt (hier: Schwärzung der Namen anderer Betroffener derselben Ordnungswidrigkeit) zur Verfügung gestellt werden.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

Das umstrittene Vorhaben der Koalitionsfraktionen, die Wiederaufnahme eines bereits durch Freispruch abgeschlossenen Strafverfahrens bei Mord und bestimmten völkerstrafrechtlichen Delikten künftig auch dann zu erlauben, wenn neue Beweismittel auftauchen, die eine Verurteilung hoch wahrscheinlich erscheinen lassen, hat im Bundesrat eine weitere Hürde genommen.

§§ 21, 66 Abs. 1 GKG
Unrichtige Sachbehandlung im Bußgeldverfahren
LG Stuttgart, Beschl. v. 14.9.2021 - 20 Qs 16/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 513

Ein offensichtlicher Verfahrensverstoß und damit eine unrichtige Sachbehandlung i.S.v. § 21 GKG ist zu bejahen, wenn der Betroffene im amtsgerichtlichen Bußgeldverfahren nicht vor der beabsichtigten Beauftragung eines Sachverständigen angehört wird, obwohl es in dem Verfahren lediglich um eine geringe Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit geht und die Kosten des Sachverständigengutachtens die Geldbuße deutlich übersteigen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

§ 198 GVG
Entschädigung wegen unangemessen langer Dauer der Festsetzung von Pflichtverteidigergebühren

OLG Hamm, Urt. v. 8.9.2021 - 11 EK 11/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 570

Das beim Amtsgericht zu führende Verfahren zur Festsetzung erstinstanzlicher Pflichtverteidigerkosten kann eine i.S.v. § 198 GVG unangemessen lange Verfahrensdauer haben, wenn es vom zuständigen Urkundsbeamten grundsätzlich so betrieben wird, dass die Vergütungsfestsetzung bis zur Rücksendung der Akten aus der Rechtsmittelinstanz nicht abschließend bearbeitet wird, und während der Dauer der Aktenversendung auch eine Anfrage beim Rechtsmittelgericht unterbleibt, um die Akten für den kurzen Bearbeitungszeitraum einer Vergütungsfestsetzung zurück zu erlangen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

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