BRAK und DAV: geplante Erhöhung der Anwaltsgebühren ist Schritt in die richtige Richtung
Ein Mitte Juni vom Bundesministerium der Justiz vorgelegter Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts sieht eine lineare Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren vor. Wertgebühren, die sich nach der Höhe des Streitwerts bemessen, sollen danach um 6 % steigen, Festgebühren um 9 %. Der Entwurf beinhaltet außerdem Erhöhungen der Gerichtskosten, der Gerichtsvollziehergebühren und der Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige und Sprachmittler sowie der Entschädigungssätze für Telekommunikationsunternehmen für Überwachungsmaßnahmen.