Mahnverfahren wird elektronischer: Erweiterte Nutzungspflicht ab 1.1.2020
Artikel
von Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag.rer.publ., BRAK, Berlin
Berlin, 12.08.2019 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 4/2019)
Eine aktive Nutzungspflicht für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) gilt grundsätzlich erst ab 2022. Das Mahnverfahren ist hier schon etwas weiter – und es geht ab Anfang 2020 noch einen Schritt voraus.