von RAuNin Dagmar Beck-Bever

KammerReport Nr. 4 vom 05.09.2018 S. 5 ff

 

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der RAK München

 

Rechtsanwältin und Notarin Dagmar Beck-Bever, Hildesheim, Vorsitzende des BRAK-Ausschusses „Rechtsanwaltsvergütung“

 

Fünf Jahre ist es her, seitdem die Anwaltsgebühren zuletzt durch den Gesetzgeber angepasst wurden. Fünf Jahre, in denen gleichzeitig die Kosten für Personal, Energie & Co. weiter gestiegen sind. BRAK und DAV fordern daher eine erneute Gebührenanpassung (3. KostRMoG). Rechtsanwältin und Notarin Dagmar Beck-Bever berichtet über Ziele und Inhalte der aktuellen Reform.

 

Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm, ist seit dem 14.9.2018 neuer Präsident der BRAK. Er tritt die Nachfolge von Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer an, der sein Amt aus gesundheitlichen Gründen ein Jahr vor Ende der regulären Amtsperiode zur Verfügung stellen musste. Zu den Themen, die für seine Amtszeit wichtig sind, äußerte sich Wessels anlässlich seines Amtsantritts unter anderem gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Legal Tribune Online.

VV RVG Nr. 4102

Terminsgebühr bei Teilnahme an einer Durchsuchung mit Vernehmung

AG Bad Kreuznach, Beschluss vom 23.04.2018 - 400 Cs 1023 Js 7986/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 259

 

Für die Teilnahme des Verteidigers an einer Durchsuchung entsteht die Vernehmungsterminsgebühr nach Nr. 4102 Nr. 2 VV RVG, wenn es während der Durchsuchungsmaßnahme zu einer Vernehmung des Beschuldigten i.e.S. gekommen ist.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

VV RVG Nr. 4141

Zusätzliche Gebühr bei Aussageverweigerung

AG Leipzig, Beschluss vom 11.10.2017 - 200 Os 805 Js 50086/ 15 (2)

Fundstelle: AGS 2018, S. 217 f.

 

 

Die zusätzliche Gebühr entsteht, wenn der Verteidiger dem Beschuldigten rät, keine Einlassung abzugeben und daraufhin das Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt wird. Ob das Verfahren ohnehin eingestellt worden wäre, ist unerheblich.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

GKG § 41 Abs. 2; ZPO §§ 3, 6 S. 1

Räumungsanspruch gegen den Ehegatten des Mieters

KG, Beschluss vom 28.12.2017 - 12 W 48/ 17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 360 ff.

 

Der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert eines Räumungsanspruchs des Vermieters, der sich gegen den nicht in den Mietvertrag einbezogenen Ehegatten des Mieters richtet, bestimmt sich gem. §41 Abs. 2GKG nach dem Jahresbetrag des von dem Mieter geschuldeten Mietzinses ohne Nebenkosten.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG §§ 45 Abs. 1, 48 RVG; VV RVG Nrn 1000, 3100, 3101 Nr. 2, Abs. 2 der Anm. zu Nr. 31

Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.04.2018 - 17 Ta (Kost) 6133/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 299 f.

 

Wird der Rechtsanwalt auch für den Abschluss eines Mehrvergleichs beigeordnet, sind ihm aus der Landeskasse neben der Einigungsgebühr auch die Verfahrensdifferenzgebühr und die erhöhte Terminsgebühr zu erstatten.

 

Leitsatz des Gerichts

 

ArbGG § 46 Abs. 2; ZPO; §§ 114, 115 Abs. 3; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3

Vermietete Eigentumswohnung als einsetzbares Vermögen

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2017 - 10 Ta 1390/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 359 f.

 

Das Eigentum an einer nicht selbst bewohnten Eigentumswohnung steht grundsätzlich der Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegen. Das gilt dann nicht, wenn eine Beleihung der Immobilie unmöglich oder wirtschaftlich unvernünftig wäre.

 

Leitsatz des Gerichts

 

VwGO § 166; ZPO § 114; BGB § 1835 Abs. 3

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Anwaltshonorar für als Betreuerin tätige Anwältin

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.05.2018 – OVG 6 M 29/18

Fundstelle: NJW 2018, S. 2345 f.

 

 

 

Eine Betreuerin, die zugleich Rechtsanwältin ist, kann gem. § 1835 Abs. 3 BGB für die Einlegung eines Widerspruchs nur dann ein Anwaltshonorar verlangen, wenn auch für einen voll geschäftsfähigen Widersprechenden die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich gewesen wäre (im Anschluss an OVG Hamburg, NJW-RR 1999, 518).

 

Leitsatz des Gerichts

 

GKG §§ 41 Abs. 2, 63 Abs. 3 S. 2, 68 Abs. 1 S. 3, 68 Abs. 1 S. 1; RVG § 32 Abs. 2

Kein Mehrwert bei Abschluss eines neuen Mietvertrags

OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2018- 18 W 11/18

Fundstelle: AGS 2018, S. 346 f.

 

 

 

Der Abschluss eines neuen Mietvertrags im Rahmen eines Prozessvergleichs über eine Räumung rechtfertigt keine Erhöhung des Gegenstandswertes für den Vergleich (Bestätigung OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.6.2008 - 24 W 17/08 [= AGS 2008, 462]).

 

Leitsatz der Schriftleitung AGS

 

RVG § 51

Aufgabe der Rechtsprechung zur 500-Blatt-Formel bei der Pauschgebühr

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2018 - 3 AR 256 bis 259/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 213 ff.

 

1.   Die Bejahung einer jedenfalls fast ausschließlichen Inanspruchnahme durch die Hauptverhandlung kommt unter Zugrundelegung einer fünftägigen Arbeitswoche grundsätzlich nicht schon bei Prozesswochen mit zwei ganztägigen Verhandlungen, sondern erst bei solchen mit jedenfalls drei ganztägigen Verhandlungen in Betracht.

 

2.   Die Rechtsprechung zur Bemessung der Pauschgebühr für die Einarbeitung/Grundgebühr auf der Grundlage der sog. „500-Blatt-Formel" wird aufgegeben. Die Pauschgebühr ist vielmehr durch die Bewertung der konkreten Vorbereitungstätigkeit des Pflichtverteidigers – insbesondere durch die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall - zu bemessen.

 

Leitatz des Verfassers des RVGreports

 

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