ZPO § 91 Abs. 2 S. 1

Rechtsanwalt einer ausländischen Partei

BGH, Beschluss vom. 04.07.2017 – X ZB 11/15

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 537 f.

 

Einer ausländischen Partei ist es unabhängig von ihrer Parteirolle grundsätzlich nicht zuzumuten, die Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts auszurichten. (Fortführung von BGH, Beschl. v. 12.09.2013 – I ZB 39/13, NJW-RR 2014, 886 [=AGS 2014, 204]).

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

BRAO § 49 b Abs. 1 Satz 1, RVG §§ 4 Abs. 1, 34

Kostenlose Erstberatung nach einem Verkehrsunfall

BGH, Urteil vom. 03.07.2017 – AnwZ (Brfg) 42/16

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 477 f.

 

Der Rechtsanwalt darf kostenlose Erstberatungen für Personen anbieten, die einen Verkehrsunfall erlitten haben.

 

Leitsatz des Gerichts

 

ZPO §§ 103, 104, 794 Abs. 1 Nr. 1; RVG VV NR 3104

Was gehört zu den Kosten des Rechtsstreits?

BGH, Beschluss vom 14.06.2017 – I ZB 1/17

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 464


Schließen die Parteien in einem Termin zur mündlichen Verhandlung einen umfassenden Vergleich, der bisher nicht rechtshängige Ansprüche einbezieht, ist eine Kostenregelung, wonach eine Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden, regelmäßig dahin auszulegen, dass die nur durch die Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche in den Vergleich entstehenden Teile der Terminsgebühr zu den Kosten des Vergleichs gehören.

 

Leitsatz des Gerichts

 

VwGO §§ 151, 162 I, 165 S. 2; RVG §§ 1 I 1, 2 II 1, Anlage 1 Vorb. 7 I, Nr. 703 ff.; BRAO § 27 I; PartGG §§ 1 I, III

Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten eines Rechtsanwalts

BVerwG, Beschluss vom 04.07.2017 – 9 KSt 4/17

Fundstelle: NJW 2017, S. 3542 f.

 

1.    Die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts für die Teilnahme am Verhandlungstermin sind grundsätzlich auch dann erstattungsfähig, wenn die als Partnerschaft organisierte Rechtsanwaltsgesellschaft auch am Gerichtsort eine weitere Rechtsanwaltskanzlei unterhält.

Leitsatz des Gerichts

2.    Reisekosten eines an einem „dritten Ort“ ansässigen Rechtsanwalts sind bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- bzw. Unternehmenssitz residierenden Anwalts erstattungsfähig. Für Flugkosten gilt das nur, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise 1. Klasse stehen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BORA § 4 Abs. 2

Schutz des Anderkontos

AG Aachen, Anerkenntnisurteil vom 20.12.2017 – 107 C 452/17 = BeckRS 2017, 137277

Fundstelle: NJWspezial 2018, S. 95.

 

Einer Sparkasse ist es nicht erlaubt, Kontoführungsgebühren vom Anderkonto eines Anwalts einzuziehen.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

Mediatoren und Berufsbetreuer zählen nicht zu den in § 59a I 1 BRAO aufgeführten Berufen, mit denen es Rechtsanwälten über § 59a III BRAO erlaubt ist, sich zu einer Bürogemeinschaft zu verbinden. Das hat der BGH in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der mit seinem bisherigen anwaltlichen Sozius eine Bürogemeinschaft bildete, seit jener nur noch als Mediator und Betreuer praktiziert; mit seiner Klage wandte der Rechtsanwalt sich gegen den belehrenden Hinweis, den ihn die zuständige Rechtsanwaltskammer deshalb erteilt hatte.

Muster für Verschwiegenheitsvereinbarungen gemäß § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StBG gibt es bereits diverse. Oftmals fehlen jedoch Hinweise zur Technik des Vertragsschlusses, insbesondere wenn auf anwaltlicher Seite nicht ein Einzelanwalt, sondern die Mitglieder einer größerern Berufsausübungsgesellschaft beteiligt sind.

Herr Kollege Dr. Mirko Möller LL.M., Dortmund, hat sich in einem Beitrag für die in wenigen Tagen erscheinende neue Ausgabe unseres KammerReports mit dem Thema auseinandergesetzt und gibt praktische Hinweise. Seine Ausführungen finden Sie vorab hier:

Europa ist auf dem Weg zur digitalen Datenwirtschaft und ein wesentlicher Baustein ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Ob Unternehmen oder Anwaltskanzlei, alle sind ab dem 25.05.2018 davon betroffen, Übergangsvorschriften gibt es nicht.

Der deutsche Gesetzgeber hat zudem ein neues Datenschutzanpassungsgesetz erlassen (BDSG), welches die europäische Verordnung ergänzt und ebenfalls am 25.05.2018 in Kraft tritt.

Eine von der RAK Düsseldorf erarbeitete Handreichung „Die Datenschutz-Grundverordnung – erste Erkenntnisse und ihre Anwendung auf die anwaltliche Berufspraxis“ finden Sie hier. Verfasserin ist Frau Kollegin Dr. Susanne Offermann-Burckart.

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