Aktuelle Fragen und Antworten zum beA
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zwischenzeitlich einen Fragen- und Antwortenkatalog zur Offline-Schaltung des beA veröffentlicht. Nutzen Sie diese Informationsquelle!
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zwischenzeitlich einen Fragen- und Antwortenkatalog zur Offline-Schaltung des beA veröffentlicht. Nutzen Sie diese Informationsquelle!
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird die Plattform beA vorerst weiter offline lassen. Am Freitag hatte die BRAK die beA-Webanwendung vom Netz genommen, nachdem ein für den Zugang erforderliches Zertifikat als unsicher eingestuft und gesperrt worden war. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist davon nicht betroffen. Die Vertraulichkeit der Datenübertragungen war zu jedem Zeitpunkt gesichert. Es handelt sich um ein Zugangs- bzw. Verbindungsproblem, das der Technologieentwickler des beA-Systems trotz intensiver Arbeiten bislang nicht gelöst hat.
Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die entsprechend der ursprünglichen Empfehlung vom 22.12.2017 das ersatzweise bereitgestellte Sicherheitszertifikat installierten, rät die BRAK dringend zur Deinstallation (Deinstallationsanleitung, Download-PDF), um sich aus dem Zertifikat möglicherweise ergebende Sicherheitsrisiken für die individuelle PC-Umgebung auszuschließen.
RVG § 11 Abs. 1 und Abs. 5 S. 1
Substanzlose Einwendungen im Vergütungsfestsetzungsverfahren
OLG Zweibrücken, Beschluss v. 23.06.2017 - 6 WF 73/16
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 332 f.
Wendet der im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG in Anspruch genommene Mandant ein, er könne den Forderungen seines früheren Rechtsanwalts „ohne eine nachvollziehbare und verständliche Erläuterung“ und ohne eine „Begründung der vertraglichen Forderungsgrundlage“ nicht folgen, führt dies nicht zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung nach § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
RVG VV Anm. zu Nr. 3202, Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104; FamFG §§ 68, 113 Abs. 1 S. 2; ZPO § 128 Abs. 1
Terminsgebühr bei Anerkenntnis im Beschwerdeverfahren
OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.05.2017 - 8 WF 106/17
Fundstelle: AGS 2017, S. 378 f.
In zweitinstanzlichen Familienstreitsachen fällt die Terminsgebühr gem. Anm. zu Nr. 3202 VV i.V.m. Anm. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV auch dann an, wenn durch Anerkenntnisbeschluss ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
RVG VV Nr. 7002
Postentgeltpauschale ohne Nachweis aufschlüsselbarer Kosten
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2017 - 18 W 195/16
Fundstelle: AGS 2017, S. 396 ff.
Angesichts des zunehmenden elektronischen Rechtsverkehrs reicht die Kommunikation mit elektronischen Medien (per Mail, Skype, Videotelefonie, Mobiltelefon, etc.) für den Anfall der Pauschale nach Nr. 7002 VV aus, sodass diese mit jeder von einem Rechtsanwalt ausgehenden Nutzung dieser Kommunikationsmedien anfällt, auch wenn aufgrund von Flatrateverträgen die Aufschlüsselung einzelner Kosten für die konkrete Kommunikation nicht möglich ist.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
BGB § 249 Abs. 2 S. 1; RVG VV Nr. 2300
Erstattungsfähige Anwaltskosten bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls nach dem Wiederbeschaffungsaufwand
BGH, Urteil vom 18.07.2017 - VI ZR 465/16
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 424 ff.
1.   Dem Anspruch des Geschädigten auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht.
2.   Verlangt der Geschädigte vom Schädiger im Rahmen seiner ihm durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB eingeräumten Ersetzungsbefugnis den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) für ein beschädigtes Fahrzeug, dann richtet sich der für den Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten maßgebliche Gegenstandswert nach dem Wiederbeschaffungsaufwand und nicht nach dem ungekürzten Wiederbeschaffungswert.
Leitsatz des Gerichts
BRAO § 46 Abs. 2 – 5
Tätigkeit eines Syndikusanwalts als „Sachbearbeiter Wohnungswesen“
AnwGH Celle, Urteil vom 19.06.2017 - AGH 14/16 (II)
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 670 f
Ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag eines Unternehmensjuristen keine konkrete Regelung zu seiner fachlichen Unabhängigkeit, kann sich diese auch aus einer einbezogenen Tätigkeitsbeschreibung ergeben, nach der die „fachliche Unabhängigkeit der Berufsausübung vertraglich und tatsächlich gewährleistet“ ist.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial
BRAO § 46 Abs. 2 - 5
Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für Leiharbeitnehmer
AnwGH München, Urteil vom 10.07.2017 – BayAGH III – 4 – 6/16
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 639
Ein Leiharbeitnehmer, der beim Entleiher als Legal Counsel eingesetzt wurde, kann nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden, weil es für ihn zu Interessenkonflikten zwischen seinem Arbeitgeber einerseits und seinem Einsatzbetrieb andererseits kommen kann.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial
BRAO § 46 Abs. 2 - 5
Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin für Referentin für Rechtspolitik
AnwGH Hessen, Urteil vom 08.05.2017 - 1 AGH 14/16
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 511
Die reine Erstellung von Rechtsgutachten, die sich nicht auf einen konkreten Streitfall beziehen, ist nicht als anwaltliche Tätigkeit anzusehen.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial
BeamtStG § 41 S. 2
Karenzzeit für pensionierten Richter als Anwalt
BVerwG, Urteil vom 04.05.2017 - 2 C 45.16
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 606
Tritt ein in den Ruhestand versetzter Richter als Anwalt vor dem Gericht auf, bei dem er zuvor tätig war, begründet dies die Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Belange und rechtfertigt es, ihm diese Tätigkeit für eine Karenzzeit zu untersagen.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial