Dokumentenpauschale für Einscannen und Speichern von Aktenbestandteilen
OLG Bamberg, Beschl. v. 26.06.2006 – 1 Ws 261/06 Fundstelle: RVGreport 2006, S. 354 f. Die Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 RVG VV entsteht auch dann, wenn die Vervielfältigung von Aktenbestandteilen durch Einscannen und Abspeichern als Datei hergestellt wird.5
Zusätzliche Gebühr bei Rücknahme der Revision
OLG Hamm, Beschl. v. 20.06.2006 – 4 Ws 144/06 Fundstelle: AGS 2006, S. 548 ff. Die Gebühr nach Nr. 4141 Nr. 3 VV kann im Fall der Rücknahme der Revision nur dann entstehen, wenn nach Begründung der Revision konkrete Anhaltspunkte für die Anberaumung einer Revisionshauptverhandlung bestehen.
Einigungsgebühr bei wechselseitigem Unterhaltsverzicht
OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.06.2006 – 6 WF 103/06 Fundstelle: RVGreport 2006, S. 384 f. Die Mitwirkung des Anwalts bei der Vereinbarung eines wechselseitigen Unterhaltsverzichts zwischen Ehegatten löst eine Einigungsgebühr nach VV 1000 zum RVG aus.
Notwendigkeit eines Zurückweisungsantrages bei unzulässiger Berufung
OLG Koblenz, Beschl. v. 11.05.2006 – 14 W 278/06 Fundstelle: RVGreport 2006; S. 431 Die Kosten eines Antrags auf Zurückweisung der Berufung sind nicht erstattungsfähig, wenn ein gerichtlicher Hinweis vorausgegangen ist, aus dem sich zweifelsfrei ergibt, dass das Rechtsmittel unzulässig ist.
OLG Hamm, Beschl. v. 23.03.2006, 3 WS 586/05 Fundstelle: RVG professionell 2006, S. 92
Auch der Rechtsanwalt, der nur für einen Termin als Terminsvertreter beigeordnet wird, rechnet seine gesetzlichen Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 RVG ab.