Anwaltsgebühren: BGH setzt Leitplanken für Stundenhonorar-Klauseln
Eine formularmäßig getroffene anwaltliche Zeithonorarabrede ist auch im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nicht allein deshalb unwirksam, weil der Rechtsanwalt weder dem Mandanten vor Vertragsschluss zur Abschätzung der Größenordnung der Gesamtvergütung geeignete Informationen erteilt noch sich dazu verpflichtet hat, ihm während des laufenden Mandats in angemessenen Zeitabständen Zwischenrechnungen zu erteilen oder Aufstellungen zu übermitteln, welche die bis dahin aufgewandte Bearbeitungszeit ausweisen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Verfahren entschieden. Zudem hat er klargestellt, dass sich die Honoraransprüche eines Rechtsanwalts nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) richten, wenn eine formularmäßig getroffene anwaltliche Vergütungsvereinbarung aus AGB-rechtlichen Gründen insgesamt unwirksam ist.