Keine Briefpost mehr von den hessischen Sozialgerichten
Die hessische Justiz macht laut einer Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts nun von der Möglichkeit Gebrauch, Vorschusskostenrechnungen an die Bevollmächtigten der Kostenschuldner über deren besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) zu versenden. Das Ministerium wies darauf hin, dass eine direkte Versendung der Gerichtskostenrechnungen an die Kostenschuldnerinnen oder Kostenschuldner in diesen Fällen nicht mehr erfolgt. Lediglich eventuell notwendige Mahnungen werden noch direkt an die zahlungspflichtigen Personen gesandt.